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Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie seit dem 1. Januar 2021 Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Mehr Informationen finden Sie bei der BAFA.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Antragstellung in den Teilprogrammen ist als Zuschuss- oder Kreditvariante möglich.

Gefördert werden auch sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird (Heizungsoptimierung).

Gefördert werden unter anderem:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.